Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist die Trauer der Angehörigen groß. Zugleich gilt es, zahlreiche Dinge zu regeln. Eine erste Orientierung, was im Todesfall eines Familienmitglieds zu tun ist, wollen wir an dieser Stelle geben.
Zuallererst ist der Hausarzt zu verständigen. Er stellt bei der so genannten Leichenschau den Tod fest und füllt einen Totenschein aus. Sollte Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder Pflegeheim versterben, organisiert die Einrichtung die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Gemeinsam mit weiteren engen Angehörigen des Verstorbenen sollten Sie nun die weiteren Schritte besprechen und wichtige Dokumente zusammensuchen. Hierzu zählen der Personalausweis, die Geburts- und Heiratsurkunde und auch die Krankenkassenkarte. Hilfreich sind auch weitere Verträge und Verfügungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten verfasst hat. Gibt es zum Beispiel einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut, so informieren Sie dieses. Ansonsten sollten Sie nun einen Bestatter Ihres Vertrauens auswählen und sich entscheiden, welche Aufgaben er übernimmt.
Hier entscheiden Sie auch, welche Bestattungsart gewünscht ist. Meistverbreitet sind die Feuer- (Urnen)-Bestattung und die klassische Erdbestattung in einem Sarg. Doch auch See- und Baumbestattungen sind möglich. Ihr Bestatter berät Sie bezüglich der verschiedenen Bestattungsformen und kümmert sich auch um die Abholung des Verstorbenen. Sollten Sie eine kirchliche Trauerfeier wünschen, sollten Sie auch das Pfarramt benachrichtigen.
Ferner gilt es in den ersten Tagen nach dem Todesfall, Behörden und Vertragspartner zu informieren. So stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus, auch Versicherungen und der Arbeitgeber sollten über den Tod informiert, ein vorhandenes Testament beim Gericht eingereicht werden.
Bis zur Trauerfeier gibt es verschiedene Dinge zu erledigen, mit denen Sie das Bestattungsinstitut beauftragen können, oder die Sie selbst erledigen. So sind die Grabnutzungsrechte zu klären, ein Termin für die Feier zu finden und dieser Zeitpunkt mit Sargträgern, Pfarrer oder Trauerredner und – wenn gewünscht – der musikalischen Begleitung abzustimmen. Wenn gewünscht, können Sie mit Trauer-Karten zur Beisetzung einladen. Beim Aufsetzen einer Todesanzeige unterstützt Sie der Anzeigenservice von MV und EV gerne. Ferner können Sie Grabschmuck für die Trauerhalle und das Grab bestellen und in einem Restaurant für den Beerdigungskaffee reservieren.
Weniger zeitkritisch, aber nicht zu vergessen sind die Kündigungen von Verträgen wie Mietvertrag, Stromversorgung und Telekommunikation, die Abmeldung bei der GEZ und die Schließung von Bankkonten
.